Fachbereich Kirchliches Arbeits- und Personalrecht

Der Fachbereich Kirchliches Arbeits- und Personalrecht ist bei juristischen Fragestellungen erster Ansprechpartner für die Abt. Personalverwaltung und die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle.

 

Aufgaben und Zuständigkeiten:

  • Fortentwicklung der Normen und Regelungen der zugeordneten Rechtsgebiete (pastorales Personal, Angestellte, Kirchenbeamte)
  • Juristische Projektaufgaben, die eventuell abteilungsübergreifend sein können (Dienst- und Geschäftsordnung, Arbeitszeitregelung usw.)
  • Erledigung von Einzelaufträgen des Hauptabteilungsleiters
  • Entwicklung von Perspektiven zur Modernisierung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsrechts der Diözese Rottenburg-Stuttgart
  • Juristische Fragestellungen aus der AVO-DRS von grundsätzlicher Bedeutung
  • Begleitung von arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
  • Strafrechtliche Angelegenheiten
  • Rechtsstreitigkeiten vor dem kirchlichen Arbeitsgericht und dem kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Angelegenheiten des Rechts der gebildeten Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts (KODA) und Angelegenheiten der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
  • (Rechts-)Fragen in Zusammenhang mit der Grundordnung (GrO)
  • Beamten- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten
  • Fragen des kirchlichen kollektiven Arbeitsrecht (MAVO, KAGO)
  • Weiterentwicklung des Status-/Besoldungsrechts der Geistlichen
  • Ausländerrechtliche Fragestellungen
  • Rechtsfragen im Bereich der erweiterten Führungszeugnisse
  • Rechtsfragen im Bereich des Zusatzversorgungswesens