Fachbereich Kirchliches Arbeits- und Personalrecht
Der Fachbereich Kirchliches Arbeits- und Personalrecht ist bei juristischen Fragestellungen erster Ansprechpartner für die Abt. Personalverwaltung und die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle.
Aufgaben und Zuständigkeiten:
- Fortentwicklung der Normen und Regelungen der zugeordneten Rechtsgebiete (pastorales Personal, Angestellte, Kirchenbeamte)
- Juristische Projektaufgaben, die eventuell abteilungsübergreifend sein können (Dienst- und Geschäftsordnung, Arbeitszeitregelung usw.)
- Erledigung von Einzelaufträgen des Hauptabteilungsleiters
- Entwicklung von Perspektiven zur Modernisierung des kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsrechts der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Juristische Fragestellungen aus der AVO-DRS von grundsätzlicher Bedeutung
- Begleitung von arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten
- Strafrechtliche Angelegenheiten
- Rechtsstreitigkeiten vor dem kirchlichen Arbeitsgericht und dem kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Angelegenheiten des Rechts der gebildeten Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechts (KODA) und Angelegenheiten der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO)
- (Rechts-)Fragen in Zusammenhang mit der Grundordnung (GrO)
- Beamten- und disziplinarrechtliche Angelegenheiten
- Fragen des kirchlichen kollektiven Arbeitsrecht (MAVO, KAGO)
- Weiterentwicklung des Status-/Besoldungsrechts der Geistlichen
- Ausländerrechtliche Fragestellungen
- Rechtsfragen im Bereich der erweiterten Führungszeugnisse
- Rechtsfragen im Bereich des Zusatzversorgungswesens